Einleitung

Die hohe Fertigungsqualität heutiger Automobile erlaubt die Gewährleistung von langjährigen Garantien. Gemäss OR muss auf jeden verkauften Gegenstand mindestens 2 Jahre Garantie (Sachgewährleistung) gewährt werden.

Nach massiven Korrosionsproblemen einiger Hersteller Ende der 70er-Jahre wurden erstmals mehrjährige Garantien abgegeben. Die Hersteller reagierten damit auf die Garantie von sogenannten Rostschutzstationen (Dinitrol, Dr. Riehm usw.), welche nach einer fachmännischen Behandlung durch eine Carrosseriewerkstatt eine bessere Garantie bieten konnten als das Automobilwerk selbst.

Obwohl Rost eigentlich kein Thema mehr ist, kommt es ab und zu wieder zu Marken- oder typenspezifischen Durchrostungen. Die Garantie wird vom Herstellerwerk gewährt. Erfolgt an einem Auto ein Eingriff, erlischt die Garantie im reparierten Bereich. Für diesen Bereich muss die ausführende Firma einspringen. Dabei ist es eigentlich nicht relevant, ob die ausführende Firma in die Organisation des Herstellers eingebunden ist oder nicht.

Ob Aluminiumcarrosserien ebenfalls von Korrosion betroffen sein werden, wird die Zukunft zeigen. Die Problematik liegt dort, wo Aluminium mit Stahl in Verbindung kommt.

Eingriff am Fahrzeug

Wird an einem Fahrzeug ein Eingriff vorgenommen, verfällt im reparierten Bereich die Hersteller-Garantie. Für diese Arbeit muss also der Reparaturbetrieb anstelle des Herstellers einspringen. Alle anderen vom Hersteller abgegebenen Garantien bleiben unverändert bestehen. Das heisst: Eine allfällige Mängelrüge eines Kunden darf vom Hersteller nur abgelehnt werden, wenn sie in einem kausalen Zusammenhang mit dem Eingriff steht.

 

Die Garantie nimmt jedoch immer mehr die Stellung eines Kundenbindung-Instrumentes an. Es wird versucht, mit langen Garantiezeiten den Kunden ein Autoleben lang in der eigenen Organisation zu halten und während dieser Zeit jeden Franken Wertschöpfung, den der Unterhalt und die Reparatur generiert, abzuschöpfen.

Langfristig dürften die Geprellten die Konsumenten und die Versicherungswirtschaft sein. Gelingt es mit diesen Machenschaften, die Konkurrenz auszuschalten, entsteht ein absolut geschützter Markt, dessen Preisentwicklungen absehbar sind.

Grundsätzlich haftet jedes Unternehmen für seine geleistete Arbeit. Wir gewähren seit dem 1. Januar 2014 auf allen ausgeführten Arbeiten die volle Weiterführung der Werksgarantie im reparierten Bereich.
Für unsere Kunden bedeutet dies, dass wir die Handwerkskunst der Unfallschadeninstandstellung nach Herstellervorgaben auf höchstem technischem und optisch perfektem Niveau ausführen. Diese überdurchschnittliche Qualität, die der Carrosserie Koch auch den langfristigen Erfolg gebracht hat, führte die Geschäftsleitung zum Entscheid dieses Garantieversprechens.
Patrick Bischoff

    Wichtig zu wissen

    Die Gesetzgebung ist eindeutig. Wird ein Garantieanspruch vom Hersteller abgelehnt, ist dies nur statthaft, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Reparatur besteht. Praktisch alle Hersteller/Importeure haben auf Druck der WEKO (Wettbewerbskommission, früher Kartellgesetz) ihre Garantiebestimmungen angepasst.

    Wir springen zu 100% in die Garantie ein. So sind wir für Garagenbetriebe, Flottenbesitzer, Versicherungen und natürlich auch Fahrzeughalter ein zuverlässiger Partner.

    Die freie Werkstättenwahl ist gewährleistet und aufgrund der Marktsituation ein vernünftiges Preisniveau bei höchster Fachkompetenz sichergestellt.

    Eine spezielle Situation besteht bei Leasingfahrzeugen. Wird das Fahrzeug nach einer vereinbarten Laufzeit der Leasingfirma, resp. der Garage zurückgegeben, muss im Reparaturfall das Einverständnis eingeholt werden. Ein Fahrzeughalter, der das Fahrzeug bloss nutzt, kann also in der Wahl des Reparaturbetriebes eingeschränkt sein.